Frage:
„Darf ich mit einem Privatkundentarif der DG Homeoffice betreiben oder meiner selbständigen Tätigkeit nachgehen?“
09.09.2023 // Kai
Anpassung:
Aufgrund eines Anschreiben der Rechtsabteilung der Deutschen Glasfaser vom 04.09.2023 in welchem ich zur Richtigstellung aufgefordert wurde, habe ich mich dazu entschlossen, den ursprünglichen Abschnitt „Freelancer und Selbstständige“ komplett zu entfernen. Somit kann es zu keinerlei Missdeutungen mehr kommen.
Die Informationen, die wir als BI in 2019 von den Mitarbeitern erhalten haben,
sind FALSCH.
Antwort:
Normale Arbeitnehmer, die Ihre Arbeit auch von zuhause aus erledigen, können AGB-konform alles mit ihrem Internetanschluss tun, was sie bisher auch taten. Es sei denn, es handelt sich um illegale Aktivitäten, aber in diesem Fall hätte man sowieso ein Problem mit den Behörden 🙂
Freelancer (freiberuflich Tätige) und Selbstständige
…. informieren sich am besten direkt bei der Deutschen Glasfaser.