Frage:
In den AGB steht: „HÜP und NT bleiben Eigentum der DG.“ Bedeutet das, dass wenn man den Vertrag mit der DG beendet, diese Komponenten komplett oder teilweise demontiert werden?
Auch zu diesem Punkt gab es Fragen, die wir abschließend mit der DG klären konnten:
Den Sachverhalt haben wir unter Kein Wechselrisiko ausführlich beschrieben.
Antwort:
Nein. Der Anschluss verbleibt im Haus, so wie wir es beschrieben haben.
Die DG hat uns das unmissverständlich, schriftlich bestätigt.