Was ist unter „keine doppelten Kosten“ zu verstehen?

Frage:
Auf der Internetseite der Deutsche Glasfaser steht „keine doppelten Kosten bis zur Rufnummernübernahme. Was bedeutet das für mich?

Den Sachverhalt haben wir unter Kein Wechselrisiko näher beschrieben.

Diese Frage wurde dennoch mehrfach an die BI gerichtet. Nachdem wir uns beim Anbieter rückversichert haben, hier nochmals das Thema in ausführlicher Form:

Antwort:
Sobald der Glasfaseranschluss von der DG gemeinsam mit dem Kunden fertig in Betrieb genommen wurde, startet die Vertragslaufzeit und erst zu diesem Zeitpunkt kündigt die DG unsere alten Anschlüsse beim bisherigen Provider für uns.

Daran geknüpft ist die Anforderung (da wir ja alle unsere bisherigen Telefonnummern behalten wollen), dass die Rufnummern „portiert“ (also von der DG übernommen) werden. Der alte Provider gibt die Rufnummern allerdings erst zum Vertragsende frei, also bis die Kündigung des Altvertrages wirksam ist.

Ab dem Tag, an dem der Glasfaseranschluss in Betrieb genommen wurde, können wir dann bereits mit voller Glasfasergeschwindigkeit im Internet surfen. Die DG richtet uns für die Übergangszeit kostenfrei sog. „Ersatzrufnummern“ ein, um erreichbar zu bleiben.

Bis zu dem Tag, an dem die Freigabe der alten Telefonnummern erfolgt, benutzen wir demnach den Anschluss der DG kostenfrei. Die einzigen Kosten, die eventuell monatlich an die DG anfallen können, sind die Gesprächsgebühren, die wir über den Glasfaseranschluss verursachen. Für den Fall, dass wir bei der DG eine Telefon-Flatrate gebucht haben, zahlen wir nichts.

Da uns die DG kostenlos den Basic-Router zur Verfügung stellt, können wir mit ein paar kleineren Anpassungen weiterhin zu Hause unseren alten Router im gleichen Netzwerk betreiben, über die alten Telefonnummern verwenden und trotzdem mit all unseren Geräten das schnelle Internet nutzen. Auch über WLAN!

Wie das geht, erklären wir in einem separaten Beitrag.

Der kostenfreie Zeitraum ist auf 12 Monate begrenzt. Das ist aber nicht tragisch, da bei den allermeisten die Kündigungsfrist für den Altvertrag unter 12 Monaten liegen sollte.

Wir müssen in der Zwischenzeit keine regelmäßigen Abfragen machen nach dem „ob, wann, wer, wie oder wo“. Die DG informiert uns über alle eingeleiteten Schritte.