Kein Wechselrisiko – Flexibilität auch in der Zukunft

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Es wird weder durch den neuen Provider Deutsche Glasfaser (DG), noch durch den bisherigen Provider im Haus oder in der Wohnung etwas demontiert oder abgeschraubt. Bei der finalen Umstellung auf den GF-Anschluss wird mit 99-prozentiger Sicherheit noch nicht einmal jemand vom bisherigen DSL-Provider (Telekom, Unitymedia, Vodafone, O2, 1und1, etc.) ins Haus kommen.

Nachdem die DG den Glasfaseranschluss zusammen mit dem Kunden in Betrieb
genommen hat, wird der alte Vertrag zum nächstmöglichen Austrittstermin beendet und die „alte“ Leitung abgeschaltet.

Es fallen keine doppelten Kosten an:
Auf den DG-Internetseiten (https://www.deutsche-glasfaser.de) steht (Zitat):
Keine doppelten Kosten: Entfall der monatlichen Grundgebühr bis zur Rufnummernübernahme, maximal 12 Monate

Das bedeutet:
Solange der neue Glasfaseranschluss nicht komplett betriebsbereit ist, berechnet die DG (Deutsche Glasfaser) bis maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn (nicht Vertragsabschluss!) keine Gebühren.
Bis Vertragsende des alten Providers surft man bereits kostenfrei über den schnellen Glasfaseranschluss im Internet und bleibt über den alten Provider telefonisch erreichbar.
Die DG stellt in diesem Zeitraum sog. Ersatzrufnummern zur Verfügung.
Besitzt man eine Festnetz-Flatrate beim alten Provider, kann man auch eine Rufumleitung zu den Ersatz-Rufnummern der DG schalten und alle Gespräche darüber führen. Am Tag X übernimmt die DG dann die Telefonnummern des alten Providers.

Was passiert, wenn ich wider Erwarten zu meinem alten Provider zurück will?

Die Mindestvertragslaufzeit für den GF-Anschluss der DG beträgt 24 Monate.
Das heißt, dass man für diesen Zeitraum an die DG gebunden ist.
Das handhaben alle Provider so, da ansonsten  das Investitionsrisiko beim Ausbau des Netzes zu hoch wäre (auch beim Handyvertrag ist man i.d.R. für die ersten 24 Monate gebunden).
Wenn man sich zeitnah umentscheidet, die Deutsche Glasfaser wieder zu verlassen, hat man bis zum 21. Monat die Möglichkeit zur Kündigung, um z.B. erneut einen neuen Vertrag beim alten DSL-Provider oder Glasfaser-Provider (Stichwort: Open Access*) abzuschließen.
Dann schaltet die DG zum Vertragsende Ihren Zugang ab, Sie schicken evtl. gemietete Geräte wieder zurück und das Ganze ist erledigt.
In der Regel machen die meisten Provider ähnliche Angebote betreffend der doppelten Kosten wie oben beschrieben. Auch hier wird außer den gemieteten Geräten (die man höchstwahrscheinlich sogar selbst vom Netz nimmt) nichts rückgebaut!

* Mehr zu „Open Access“ gibt es im entsprechenden Infoblatt, bzw. auf der entsprechenden Seite.