Der Glasfaser-Hausanschluss wird kostenfrei hergestellt

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Wenn man sich innerhalb des Zeitraumes der sog. Nachfragebündelung (derzeitiger Stichtag ist der 13.04.2019) für die Unterzeichnung eines Vertrages mit der Deutschen Glasfaser entscheidet, werden alle Kosten für die Einrichtung des Hausanschlusses von der DG getragen.

Das bedeutet man bezahlt nichts für anfallende Tiefbau- und Verlegearbeiten auf dem
eigenen Grundstück oder im Haus. Das beinhaltet auch bis zu 20 Meter  Verlegearbeiten innerhalb des Hauses und die anschlussfertige Montage des Hausübergabepunktes (HÜP), sowie des sog. Netzabschlusses.

Weiterhin werden keinerlei eventuelle anteilige Kosten an den Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich fällig.

Was ist, wenn ich mich erst für einen Glasfaser-Anschluss entscheide, nachdem die Phase der Nachfragebündelung abgelaufen ist?

Dann kostet es Geld!
Jede(r), die / der nach Ablauf der Frist einen Anschluss haben möchte, muss die üblichen Erschließungsgebühren bezahlen.

Das bedeutet:

  • Mindestens 750 € Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses
  • Eventuelle weitere anteilige Aufwendungen für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich, zumindest vor dem Grundstück